Abfallende auf Baustellen gefordert
Ob privater Bauherr oder öffentliche Hand - jeder möchte ein Baustoffprodukt, welches hohe Qualität aufweist und ohne weitere Vorsorge einsetzbar ist. Österreich hat daher schon 2016 als eines der ersten europäischen Länder eine Abfallendeverordnung (die Recycling-Baustoffverordnung) für mineralische Abfälle wie Beton, Mauerwerk oder Asphalt in Kraft gesetzt. Dies bedeutet, dass diese Recycling-Baustoffe mit der qualitativ hochwertigen Produktion und der besten Umweltqualität sowie dem Verkauf bzw. der Übergabe die Abfalleigenschaft verlieren und als Produkt ohne Einschränkung (aus dem Abfallrecht) gekauft und verwendet werden können - z.B. als Gestein für die Beton- oder Asphaltproduktion oder als ungebundener Baustoff für den Tiefbau. Über 90 % aller hergestellten Recycling-Baustoffe erreichen diese Anforderung, d.h. dass mehr als 9 Millionen Tonnen an Recycling-Baustoffen als Produkt das Firmengelände verlassen. (Die übrigen Recycling-Baustoffe verlieren das Abfallende erst am Einsatzort, also z.B. als Tragschichtmaterial im Straßenbau).









