BDE kritisiert geplante Beschlüsse zum VerpackDG-E
Während einzelne Vorschläge richtige Impulse für eine stärkere Kreislaufwirtschaft setzen, warnt der BDE vor Regelungen, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen, etablierte Marktstrukturen gefährden und dringend notwendige Investitionssicherheit untergraben. Handlungsbedarf besteht vor allem bei der Übergangsregelung zur neuen Herstellerdefinition (Ziffer 6): Der BDE empfiehlt, Änderungen bei der Systembeteiligungspflicht erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten zu lassen, um systemgefährdende Finanzierungslücken bei den Produzentenverantwortungsorganisationen zu vermeiden. Ein entsprechendes Rechtsgutachten liegt dem BDE vor.