Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten passiert den Bundesrat
Mit der Gesetzesänderung sollen vor allem die Entsorgung und Rücknahme elektronischer Geräte besser geregelt und EU-Recht umgesetzt werden. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen zukünftig eine Sammelstation für gebrauchte Geräte einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. An kommunalen Sammelstellen sollen Mitarbeitende und nicht die Verbraucher selbst Elektroschrott und Batterien sortieren, um Brandrisiken zu verringern.