Rechtstipp EWKFondsG
Bereits seit dem 31.12.2024 müssen sämtliche Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Sinne des EWKFondsG, die im Jahr 2024 solche in Verkehr gebracht haben auf der Einwegkunststofffonds-Plattform Divid des Umweltbundesamtes (UBA) elektronisch registriert sein.













