Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 4. Juli 2017 (Az. 7 KS 7/15) auf die Klage einer Naturschutzvereinigung festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Abfalldeponie Haaßel in der Gemeinde Selsingen rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.