Oberverwaltungsgericht kippt Altkleidersammlung in Münster
Die Stadt Münster muss Dritte künftig bei der Vergabe von öffentlichen Flächen zum Zwecke der Sammlung von Altkleidern gleichberechtigt berücksichtigen. Sie darf diese nicht zugunsten einiger ausgewählter karitativer Träger ausschließen.


