Dr. Frank Wenzel
GGSC Rechtsanwälte

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Die Eignungsvoraussetzungen im Vergabeverfahren gewährleisten in der Praxis im Regelfall, dass sich Unternehmen mit guten Marktkenntnissen um den Auftrag bewerben.

Für was der Staat Geld ausgibt - zum Beispiel für Fördermittel - unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Gerichte.

Folgt man teilweise den Vorgaben eines Bescheids, macht es die betreffende Anordnung nicht etwa (teilweise) rechtswidrig.

Gewerbliche Sammler nehmen eine Ausnahmevorschrift von der Überlassungspflicht für sich in Anspruch.

Grundsätzlich können Entsorgungsverantwortliche ihre Entsorgungsanlagen frei wählen, soweit diese für die betr. Tätigkeit zugelassen sind (s.a. Paragraf 28 KrWG).

Es gilt ein uneingeschränktes Verbot, Asbestfasern in den Verkehr zu bringen.

Die Errichtung und der Betrieb von Deponien unterliegen - wie für andere Abfallanlagen auch - ge-sonderten Vorschriften. Eine einfache Baugenehmigung genügt hierfür nicht.

Dass der Staat den Staat verklagt, ist selten.

Abfallbehälter werden zumeist auf privaten Grundstucken verwahrt.

Eine Ordnungsbehörde ließ im Jahr 2021 insgesamt 3,5 Tonnen Abfall und mehrere Altfahrzeuge von einem Grundstück entsorgen.