Dr. Frank Wenzel
GGSC Rechtsanwälte

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Die gelbe Tonne kann kommen.

NIMBY! „Not in my backyard!"

Ein Zahlungsausfall bei Systemen soll durch Sicherheitsleistungen nach Möglichkeit verhindert werden.

Verlassen Abfälle die Bundesrepublik Deutschland oder sollen sie in diese eingeführt werden, ist stets zu prüfen, ob ihre Verbringung einer Notifizierungspflicht unterliegen.

Die Umstellung der LVP-Erfassung von einem Wertstoffhof-System auf die gelbe Tonne ist im Grundsatz nicht zu beanstanden, hat jüngst das VG München festgestellt (Urteil v. 19.07.2023, Az.: M 17 K 21.1509).

Ist bei einer Ausschreibung ein Angebot unvollständig, haben beide Beteiligte Ärger: die Vergabestelle hat zusätzlichen Aufwand und der Bieter riskiert seinen Ausschluss.

Mit seiner bestätigenden Entscheidung zur Tübinger Verpackungssteuer hat das Bundesverwaltungsgericht den Kommunen ein weiteres Instrument zur Eindämmung der Einwegverpackungen zur Seite gestellt (Urteil v. 24.05.2023, Az.: BVerwG 9 CN 1.22).

Wer meint, abfallrechtliche Anordnungen drohten allein von der örtlichen zuständigen Abfallbehörde, liegt falsch.

Stellt die Annahme und Entsorgung von Abfallen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen am Wertstoffhof gegen Benutzungsgebühr nach Auslaufen der Optionsfrist zur Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG a.F. eine steuerbare Leistung dar?

Unterliegen gewerbliche Restabfalle der Überlassungspflicht?