Michael Brunn
Editor-in-Chief

Editor-in-Chief


Die dualen Systeme sind laut Paragraf 21 Verpackungsgesetz verpflichtet, ein recyclinggerechtes Verpackungsdesign über finanzielle Anreize zu fördern. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit muss allerdings die Praxis der Sortierung und Verwertung berücksichtigt werden. Diese hat die Studie „Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des Paragraf 21 VerpackG 2020/2021" des Umweltbundesamtes ermittelt. Die Studienergebnisse sollen auch als Grundlage zur Ermittlung des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) dienen.

Kurz vor Ende des Jahres hat die Europäische Kommission noch eine Novellierung zur Verpackungsverordnung vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem neue Designvorgaben, Mindesteinsatzquoten, eine Reduzierung des Verpackungsmülls und das Verbot bestimmter Verpackungen. Die Reaktionen auf den Vorschlag sind erwartungsgemäß gemischt.

Dass in Deutschland und insbesondere im Bundesumweltministerium ein bisweilen doch sehr eigenes Verständnis von Kreislaufwirtschaft herrscht, ist nichts Neues. Vor allem der Unterschied zum europäischen Verständnis einer Circular Economy ist mehr verwirrend als hilfreich. Das Umweltbundesamt hat bisher immer versucht, diese seltsame Unterscheidung aufzulösen. Mit dem Bericht „Empfehlungen für die Fortentwicklung der deutschen Kreislaufwirtschaft zu einer zirkulären Ökonomie" stiftet das UBA allerdings zusätzliche Verwirrung. Denn nun wird zwischen einer „klassischen Abfall- und Kreislaufwirtschaft" und einer zirkulären Ökonomie unterschieden. Das wäre in dem ansonsten klugen Bericht eigentlich nicht notwendig gewesen.

Wann ist ein Material Abfall und wann nicht mehr? Mit der Frage nach einer der wesentlichen Schnittstellen in einer Kreislaufwirtschaft beschäftigte sich ein Diskussionsabend, zu dem BDE und DGAW Anfang Dezember eingeladen hatten.

Wie das Umweltbundesamt in seinem Bericht „Die Nutzung natürlicher Ressourcen - Ressourcenbericht für Deutschland 2022" mitteilt, wurden 2019 in Deutschland 945 Millionen Tonnen Rohstoffe entnommen. Davon entfielen 78 Prozent auf nicht nachwachsende Rohstoffe. Von denen wiederum entfielen 63 Prozent auf Mineralien, 15 Prozent auf fossile Energieträger und 0,06 Prozent auf Metallerze.

Bellona Deutschland, der Bundesverband Erdgas, Erdol und Geoenergie, der Bundesverband Kalkindustrie, die Clean Air Task Force, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches, Germanwatch, die Itad, der Verband der Chemischen Industrie, der Verein Deutscher Zementwerke, der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe und Zukunft Gas haben gemeinsam das Positionspapier „Eine nationale Carbon-Management-Strategie zur Umsetzung von industriellen CCS- und CCU-Projekten in Deutschland und Europa" veröffentlicht.

Der Polyproblem-Report „Kauf Dich frei - der schwere Weg zur Plastik-Neutralität" stellt klar, dass ein plastikfreies Leben nicht möglich ist. Die Frage sei aber, ob es möglich ist, plastikneutral zu leben. Die Möglichkeit, die Produktion von Kunststoffabfällen zu kompensieren, werde immer öfter angeboten. Der Report hinterfragt, ob es überhaupt sinnvoll sei, das Aufkommen an Kunststoffabfällen auf diese Art und Weise zu kompensieren.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der VDM mahnt an, dass die Rohstoffsicherung für Deutschland mehr benötigt als eine wachsende Anzahl an Berichtspflichten.
Das Altholzaufkommen blieb im Jahr 2022 hinter den Erwartungen zurück.

Der neuer Tintenlöscher Super Pirat Eco von Pelikan besteht laut Hersteller zu 70 Prozent aus Recyclingkunststoff aus dem Gelben Sack und der Gelben Tonne. Pelikan: Tintenlöscher aus Rezyklat Pelikan: Tintenlöscher aus Rezyklat