Michael Brunn
Chefredakteur

Chefredakteur


Das Joint Research Centre zeigt in einem Policy Brief, dass sich Product-as-a-Service (PaaS) in der europäischen Industrie zu einem zentralen Ansatz entwickelt, um den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen.

Der Bericht „Europe's Battery Reckoning" von Circunomics soll zeigen, wie eine praktische Umsetzung der EU-Batterieverordnung gelingen kann.

Aufgrund möglicher Einschränkungen oder gar Verbote von Stahl- und Metallschrottexporten haben BDSV, bvse und VDM bei der Juristin Karin Gollan ein „Gutachten zu einer EU-weiten Beschränkung des Schrottexports in Drittländer" in Auftrag gegeben.

Der den Mitgliedstaaten Ende Dezember von der EU-Kommission zur Validierung übermittelte Text enthält neben Vorgaben für ein Massebilanzierungsverfahren zur Anrechnung von durch chemisches Recycling zurückgewonnenen Kunststoffen erstmals eine Definition von „recyceltem Kunststoff". Zudem werden zeitlich befristete „Made in Europe"-Vorgaben für Rezyklate eingeführt. Der Durchführungsrechtsakt ist von zentraler Bedeutung, da er festlegt, welche Rezyklate auf die verbindlichen Rezyklateinsatzquoten für Getränkeflaschen nach der Einwegkunststoffrichtlinie angerechnet werden können. Ein früherer Entwurf aus Juli 2025 sah noch eine Öffnung für Rezyklate aus allen Herkunftsländern vor. „Dass die Kommission nun zumindest zeitlich befristet vorgibt, dass nur Rezyklate ,Made in Europe' für die Erreichung der Rezyklateinsatzquoten angerechnet werden können, ist eine wichtige und dringend benötigte Soforthilfe für das europäische Kunststoffrecycling", erklärt Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des BDE. Der aktuelle Entwurf sieht konkret vor, dass bis zum 21. November 2027 ausschließlich in der EU hergestellte Rezyklate aus Verbraucherabfällen (Post-Consumer-Waste) auf die Rezyklateinsatzquoten der Einwegkunststoffrichtlinie angerechnet werden können.Ab dem 21. November 2027 können Rezyklate aus OECD-Staaten berücksichtigt werden, sofern sie aus Verbraucherabfällen stammen und eine Bewertung nach den Standards der Abfallverbringungsverordnung ergibt, dass die Anforderungen an eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung erfüllt sind. Rezyklate aus Drittstaaten außerhalb der OECD dürfen nur dann angerechnet werden, wenn eine verbindliche Vereinbarung besteht, die sicherstellt, dass das Recycling aus Verbraucherabfällen erfolgt, die Behandlung Umwelt- und Gesundheitsstandards entspricht, wie sie in der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der Verpackungsverordnung festgelegt sind (Spiegelklausel), und das jeweilige Land über einen umfassenden nationalen Abfallwirtschaftsrahmen verfügt, einschließlich EPR-Systemen und Rezyklat- und Recyclingzielen. Diese in der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) angelegten Schutzmechanismen sollen bis Ende 2026 ausgestaltet werden. „Der Zeitraum bis Ende 2027, in dem ausschließlich EU-Rezyklate angerechnet werden können, ist notwendig, um das Kunststoffrecycling in der EU zu schützen", betont Siegesmund. Ausdrücklich begrüßt sie zudem die klare Regelung, wonach recycelte Kunststoffe - unabhängig vom Herstellungsort - grundsätzlich aus Verbraucherabfällen („Post-Consumer-Waste") stammen müssen. „Nur das Recycling von Verbraucherabfällen führt zu Innovationen und Investitionen im Recycling, denn Produktionsabfälle können in der Regel ohne aufwändige Behandlung direkt wieder in den Produktionsprozess eingebracht werden", so Siegesmund. Die Kunststoffrecycler in der EU stehen derzeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck durch billige Neuware und günstige Rezyklatimporte aus Drittstaaten. Dabei handelt es sich häufig nicht um echte Rezyklate, sondern um falsch deklarierte Neuware. „Diese dringend notwendige Verschnaufpause für die Recyclingbranche muss genutzt werden, um einen robusten und rechtssicheren Mechanismus für Gleichwertigkeitskriterien bei Rezyklaten aus Drittstaaten zu entwickeln - insbesondere mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien und Qualitätsstandards", ergänzt Siegesmund. Der BDE fordert darüber hinaus verbindliche europäische Vorgaben für die Beschaffung von Rezyklaten und eine wasserdichte Spiegelklausel, sobald Rezyklatimporte zugelassen werden. Andernfalls müsse dauerhaft eine Beschränkung auf europäische Rezyklate gelten. Zudem sei ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreizmechanismus erforderlich: Der Einsatz von Rezyklaten „Made in Europe", der über die verpflichtenden Mindestquoten hinausgeht, sollte finanziell honoriert werden, etwa durch eine Anpassung der EPR-Beiträge pro Produkt entsprechend der eingesetzten Menge an EU-Rezyklaten. „Nur mit klaren Regeln, verlässlicher Nachfrage und fairen Wettbewerbsbedingungen kann das europäische Kunststoffrecycling seine Investitionen sichern und einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten", erklärt Siegesmund. „Deutschland und die EU sollten sich an Frankreich orientieren: Dort erhalten Hersteller von Kunststoffprodukten erhebliche finanzielle Nachlässe bei den Beiträgen zur erweiterten Herstellerverantwortung, wenn sie Kunststoffrezyklate aus Frankreich einsetzen." Eine detaillierte Analyse der im Entwurf vorgesehenen Vorgaben zum Massebilanzverfahren durch den Verband steht noch aus.

Phosphor ist ein unverzichtbarer Nährstoff für die Pflanzenproduktion und die menschliche Ernährung. Vor dem Hintergrund begrenzter natürlicher Lagerstätten und der ab 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen gewinnt das Recycling dieses Elements zunehmend an Bedeutung. Glatt stellt hierfür das Verfahren PHOS4green bereit, das um einen zusätzlichen Prozessschritt zur Schwermetallabreicherung erweitert wurde.

Voraussetzung für dieses Tray-to-Tray-Recycling ist eine präzise Sortierung, da nur solche Verpackungen wiederverwendet werden dürfen, die zuvor tatsächlich mit Lebensmitteln in Kontakt standen.

Polypropylen-Rezyklate gewinnen insbesondere für langlebige Anwendungen an Bedeutung, wodurch die verlässliche Bewertung ihrer Materialqualität zunehmend an Relevanz gewinnt. Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer praxisnahen Prüfmethode zur Beurteilung der Spannungsrissbeständigkeit auf Basis des Strain-Hardening-Ansatzes.

Die Redback Grinder stammen ursprünglich aus Australien und sind dort seit vielen Jahren im Einsatz. Die Maschinen wurden für den Betrieb unter anspruchsvollen klimatischen und materialtechnischen Bedingungen entwickelt. Grundlage ist eine langjährige Erfahrung in der Konstruktion von Zerkleinerungstechnik, die auf einen stabilen Maschinenaufbau, kontinuierliche Leistung und eine hohe Verfügbarkeit ausgerichtet ist. Ältere Modelle sind weiterhin im praktischen Einsatz, was die auf Dauerbetrieb ausgelegte Auslegung der Technik unterstreicht.

Die Transaktion ist Teil der internationalen Wachstumsstrategie von Reconomy. Durch die Einbindung von LiBCycle ergänzt die Gruppe ihr Leistungsangebot im Automotive- und Batterierecycling und entwickelt ihr Portfolio für zirkuläre Batterielösungen in Europa weiter.

Ursache ist eine strukturelle Benachteiligung von Rezyklaten gegenüber Primärrohstoffen, die die Wettbewerbsfähigkeit von Recyclingprodukten einschränkt. 2025 gingen die europäischen Recyclingkapazitäten um rund eine Million Tonnen zurück.