Sabine Hatzfeld
Redakteurin

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Das herstellereigene Rücknahmesystem für Gerätebatterien der European Recycling Platform (ERP) Deutschland GmbH hat mit der Sammelquote von 46 % im Kalenderjahr 2016 mehr Altbatterien gesammelt und recycelt als die gesetzlich vorgegebene Sammelquote fordert.

Die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung war auch beherrschendes Thema der diesjährigen Mitgliederversammlung der bvse-Entsorgergemeinschaft

Die Anlage wurde auf Basis einer bereits im Jahre 2014 in Betrieb gegangenen 800-Kilowatt-Biogasanlage erweitert und setzt überwiegend auf einen Mix aus Rindergülle und Energiepflanzen.
Zum gestrigen Inkrafttreten der novellierten Entsorgungsfachbetriebeverordnung weisen die Verbände BDSV und VDM sowie die Entsorgergemeinschaft der Deutschen Stahl- und NE-Metallrecyclingwirtschaft (ESN) nochmals auf den Nutzen und Mehrwert eines Zertifikats hin.

So lautet der Titel der neuen VDMA-Reportage, in der thematisiert wird, wie das Unglücksschiff in seine Einzelteile zerlegt und recycelt wird.

Der AZV Wiefels investiert in eine 3-Walzen-Schraubenmühle sowie in eine speziell entwickelte Dosierwalze von Neuenhauser Umwelttechnik.

Nur 46 Prozent der Deutschen wissen, dass sie LED- und Energiesparlampen bei jedem größeren Elektrohandelsgeschäft kostenlos entsorgen können. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag von Lightcycle.

Bundesminister Andrä Rupprechter unterzeichnete heute, Mittwoch, gemeinsam mit den führenden österreichischen Handelsunternehmen Hofer, Lidl Österreich, MPreis, der Rewe Group sowie Spar AG die Vereinbarung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen.

In China sind derzeit mehr als 200 Müllverbrennungsanlagen in Betrieb. Die MVA in Lianyungang, in der Provinz Jiangsu nördlich von Shanghai, wird jetzt um eine Vorschaltanlage zur Hausmüllaufbereitung ergänzt. Für den Aufbereitungsprozess ist der österreichisch-deutsche Anlagenbauer Redwave verantwortlich.
Die Rücknahme von Elektroaltgeräten im Handel ist ab dem 1. Juni 2017 bußgeldbewehrt. Verstöße gegen die Rücknahmepflicht können zukünftig mit bis zu 100.000 Euro Ordnungsgeld geahndet werden.