Awigo: Ein Jahr E-Schrott-Aktion mit Reparaturinitiativen
Seit rund einem Jahr läuft in Kooperation mit den Reparaturinitiativen aus Hagen a.T.W., Ostercappeln und Quakenbrück eine Abfallvermeidungsaktion für Elektrokleingeräte.

Seit rund einem Jahr läuft in Kooperation mit den Reparaturinitiativen aus Hagen a.T.W., Ostercappeln und Quakenbrück eine Abfallvermeidungsaktion für Elektrokleingeräte.

Eigentümer von Liegenschaften können ihre Gebäude ab sofort im Schweizer Material-Kataster Madaster registrieren und erstmals in der Schweiz Materialpässe für Gebäude erstellen.

Elektronische Geräte werden immer kürzer genutzt und zunehmend als Wegwerfartikel betrachtet.
Umweltminister Franz Untersteller: „Masken und Einweghandschuhe haben im Altkleider-Container nichts verloren."
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller erklärte, dass die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigten, dass Smartphone, Laptop und Co. zu selten repariert und weiter genutzt werden.

Das Unternehmerforum Chemie-Recycling (UFCR) führt in einer Veröffentlichung aus, wie man sich die Rahmenbedingungen für das chemische Recycling in Zukunft vorstellt.
Die Zunahme konnte insbesondere bei der Vertreiberrücknahme (Zuwachs um 1.422 Tonnen) und im Bereich der EAR-Abholkoordination (Zuwachs um 1.355 Tonnen) erzielt werden.

Gemeinsam mit der Westfälischen Hochschule will die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung eine neue Art des Müllsammelns testen.
Im Rahmen der Veröffentlichung der Kunststoffstrategie hat die Europäische Kommission auch eine Mitteilung veröffentlicht, wie das Zusammenspiel von Chemikalien-, Produkt- und Abfallgesetzgebung geregelt werden soll.

In seiner heute vorgelegten Studie bestätigt das Fraunhofer-Institut UMSICHT zum zehnten Mal den positiven Umwelteffekt von Recycling.
Der neue Entwurf bietet öffentlich-rechtlichen Entsorgern und Systemen aber die Möglichkeit, eine entsprechende Sammlung zu vereinbaren.

„Das ist das richtige Signal: Europas Industrie braucht gesicherte Rohstoffe und faire Märkte, um bei grüner Technologie führend zu bleiben. Eine echte Kreislaufwirtschaft sorgt für Rohstoffsicherheit, Wertschöpfung und Resilienz. Deshalb muss die EU beim Circular Economy Act zügig vorankommen und Leitmärkte für Kreislaufprodukte schaffen", erklärte die Geschäftsführende Präsidentin des BDE, Anja Siegesmund.

Die Geschäftsführende BDE-Präsidentin Anja Siegesmund erklärte: „Aus Europa kommt die klare Botschaft, dass die Kreislaufwirtschaft ein wesentlicher Schlüssel für mehr Wirtschaftswachstum in den EU-Mitgliedstaaten ist. Es ist bedauerlich, dass der Entwurf diese - mit einem klugen „Green Public Procurement" verbundenen - Potenziale nicht hebt."
Ziel der neuen Regelung ist es, unbeabsichtigte Freisetzungen entlang der gesamten Lieferkette zu minimieren und so einen wirksamen Beitrag zur Reduktion von Mikroplastik in der Umwelt zu leisten. Die Verordnung bedarf noch der förmlichen Zustimmung beider Institutionen, wird anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft - ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Der finale Rechtstext steht derzeit noch aus. Der BDE begrüßt diese Einigung ausdrücklich. Besonders positiv bewertet der BDE, dass sich größtenteils die verhältnismäßig schlanken und praxisorientierten Vorschläge des Rates durchsetzen konnten. Die neue Verordnung basiert auf einem risikobasierten Ansatz, der auf unternehmerische Eigenverantwortung setzt, statt pauschale Umrüstpflichten vorzuschreiben. Unternehmen können künftig individuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Granulatverlusten wählen - abgestimmt auf Betriebsgröße, Unternehmensstruktur und spezifische Risikofaktoren. Gleichzeitig werden verbindliche Mindeststandards eingeführt, wie den Einsatz von Industriestaubsaugern in Innen- und Außenbereichen, bruchsichere Verpackungen und geeignete Abfallbehälter. Weitere Maßnahmen, etwa der Einbau von Filtersystemen oder Schutzvorrichtungen, sind nur dann verpflichtend, wenn sie im Rahmen einer risikobasierten Bewertung als erforderlich eingestuft werden. „Unsere Unternehmen haben ein ausgeprägtes Eigeninteresse daran, Kunststoffgranulatverluste zu vermeiden - schließlich handelt es sich um ihr wertvolles Produkt. Die neue Verordnung greift hier mit klaren Leitplanken ein und lässt zugleich genügend Spielraum, um nachhaltig und wirtschaftlich zu handeln", erläutert Anja Siegesmund, geschäftsführende Präsidentin des BDE. Für Unternehmen mit einem Handhabungsvolumen von mehr als 1.000 Tonnen bleibt die Pflicht zur externen Zertifizierung bestehen; für kleinere Betriebe ist alternativ eine Selbsterklärung möglich. Darüber hinaus wird die Anerkennung bestehender Umweltmanagementsysteme ermöglicht, um eine effiziente und bürokratiearme Umsetzung sicherzustellen. Die neue Verordnung schließt in ihrem Anwendungsbereich, wie von Europäischen Parlament gefordert, nun auch Kunststoffstaub, Pulver und Flocken („plastic pellet dust") mit ein. Die Anwendungsfristen der neuen Regelungen betragen 24 Monate, für den Seetransport 36 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung. Anja Siegesmund fasst zusammen: „Aus Sicht des BDE wurde ein tragfähiger und praxisnaher Kompromiss erzielt, der Umweltschutz und wirtschaftliche Machbarkeit gekonnt vereint - insbesondere durch die Anerkennung bereits existierender Umweltmanagementsysteme." Mit der formellen Annahme, Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der Verordnung wird im zweiten oder dritten Quartal 2025 gerechnet, sodass die neuen Anforderungen voraussichtlich ab Mitte 2027 wirksam werden.

Europa strebt an, der erste klimaneutrale Kontinent mit einer nachhaltigeren, gerechteren und wohlhabenderen Gesellschaft zu werden, die planetare Grenzen akzeptiert. Die zur Erreichung dieses Ziel notwendigen Veränderungen könnten jedoch bestehende Ungleichheiten verschärfen und neue schaffen. Daher ist eine gerechte Transformation erforderlich. Der vom EEA veröffentlichte Bericht "Just Sustainability transitions - from concept to practice" untersucht, wie dies in aktuellen Politiken angegangen wird.
„Unsere Wirtschaft steht vor riesigen Herausforderungen - aber auch vor enormen Chancen", erklärt Anja Siegesmund, geschäftsführende Präsidentin des BDE. „Die neue Bundesregierung muss in den ersten 100 Tagen entschlossene Maßnahmen ergreifen, um Investitions- und Planungssicherheit, Digitalisierung und Bürokratieabbau in den Mittelpunkt zu stellen. Nur so kann unsere Branche den dringend benötigten Schub erhalten, um modernste Recyclingtechnologien und eine innovative Kreislaufwirtschaft flächendeckend zu etablieren. Für die drei R: Resilienz, Rohstoffsicherheit und modernste Recyclingtechnologien braucht es jetzt mutige Schritte." „Bereits in den ersten 100 Tagen nach der Wahl sind klare, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehört auch, dass weiter Teile der Kreislaufwirtschaft als Rohstoffsicherung begriffen werden und damit im Wirtschaftsressort angesiedelt sein sollen." „Unsere Forderungen für die ersten 100 Tage ergänzen wir aber auch um grundlegende Erwartungen, was bis zum Ende des Jahres 2025 und in der ganzen Legislatur passieren muss: Wir fordern ein umfassendes Maßnahmenpaket, das nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unserer Branche sichert, sondern auch maßgeblich zur Rohstoffsouveränität und zum Klimaschutz beiträgt. Dazu gehört, dass der Rohstofffonds im Bundeshaushalt untersetzt, die Neuordnung der Ressortzuschnitte bis Ende 2025 umgesetzt und die Plattform, auf der Maßnahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie unter Beteiligung der Wirtschaft priorisiert werden sollen, gegründet wird und tagt. Alles ist mach- und schaffbar", führt Siegesmund aus. Aber auch für die Legislatur selbst hat der BDE klare Zielforderungen: „In den kommenden vier Jahren kann mit dem Hochlauf der Kreislaufwirtschaft eine stärkende Säule für die deutsche Wirtschaft entstehen. Das betrifft alle Stoffströme (Metalle ebenso wie Mineralik). Dafür braucht es aber klare Regeln schon am Anfang der Wertschöpfungskette beim Design eines Produkts mit Design for Recycling, klare Vorgaben an die öffentliche Hand beim Thema Vergabe und dem Einsatz von Recyclingrohstoffen sowie Mindestrezyklateinsatzquoten."

Die ehemalige Thüringer Umweltministerin übernimmt heute das Amt der geschäftsführenden Präsidentin im Bundesverband mit Sitz in Berlin und Brüssel

Der BDE moniert das - wenn auch temporäre - ausdrückliche Exportverbot von Kunststoffabfällen zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten und sieht darin einen unverhältnismäßig weitgehenden Eingriff in den Welthandel.

Mit einem Brandbrief hat sich der BDE an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt gewandt.

Der BDE sieht im Richtlinienvorschlag zum Recht auf Reparatur eine Stärkung der Abfallhierarchie. Zugleich betont der Verband die dringend nötige Recyclingfähigkeit von Produkten.