Dr. Frank Wenzel
GGSC Rechtsanwälte

GGSC Rechtsanwälte


Altkleider werden wegen ihrer vergleichsweise geringen Mengen bislang zu einem wesentlichen Teil über Bringsysteme erfasst, die sowohl auf privaten Flächen (wie Tankstellen oder Supermarkte) als auch im öffentlichen Straßenraum installiert sind.

Auch im Recht ist der Blick auf Nachbarstaaten aufschlussreich:

Das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) sanktioniert in seinem Paragraf 18a die illegale Verbringung gefährlicher Abfälle mit einer Geld- oder gar einer Freiheitsstrafe.

Die Gewaltenteilung gewährleistet, dass eine behördliche Entscheidung einer gerichtlichen Entscheidung unterworfen werden kann.

In einer Abstimmungsvereinbarung nach Paragraf 22 Abs. 1 VerpackG können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (orE) und Systeme eine gemeinsame Verwertung von PPK vereinbaren.

Wer fragt, kriegt Antworten, auch bei Abfallschlüsselnummern:

Die gegen die Verpackungssteuer-Satzung gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Schnellrestaurants in Tübingen ist unbegründet.

Da die gesamte - öffentliche wie private - Abfallentsorgung zu einem wesentlichen Teil über die Straße abgewickelt wird, ist das Straßenrecht zu beachten.

Das geordnete Nebeneinander von privatisierter Verpackungsentsorgung und öffentlicher Kreislaufwirtschaft wird durch die sogenannte Abstimmungsvereinbarung geregelt.

Krankenhausabfalle sind grundsätzlich überlassungspflichtig.