Michael Brunn
Chefredakteur

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Als wesentliche Ziele nennen die Parteien Chancen und Wohlstand für alle, Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Sicherung von Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit, einen handlungsfähigen Staat, Migration und Integration sowie die Stärkung von Leistungsträgern und ihren Familien.

Durch die Zusammenarbeit mit Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor zielt Project STOP darauf ab, in Südostasien effektive Systeme für die Kreislaufwirtschaft in großem Maßstab einzuführen. Durch die Wiederverwertung von Materialien und die Schaffung von Arbeitsplätzen zielt Project STOP darauf ab, die negativen Auswirkungen unsachgemäß entsorgter Abfälle auf die öffentliche Gesundheit, den Klimawandel, den Tourismus und die Fischerei zu verringern.
Ziel der neuen Regelung ist es, unbeabsichtigte Freisetzungen entlang der gesamten Lieferkette zu minimieren und so einen wirksamen Beitrag zur Reduktion von Mikroplastik in der Umwelt zu leisten. Die Verordnung bedarf noch der förmlichen Zustimmung beider Institutionen, wird anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft - ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Der finale Rechtstext steht derzeit noch aus. Der BDE begrüßt diese Einigung ausdrücklich. Besonders positiv bewertet der BDE, dass sich größtenteils die verhältnismäßig schlanken und praxisorientierten Vorschläge des Rates durchsetzen konnten. Die neue Verordnung basiert auf einem risikobasierten Ansatz, der auf unternehmerische Eigenverantwortung setzt, statt pauschale Umrüstpflichten vorzuschreiben. Unternehmen können künftig individuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Granulatverlusten wählen - abgestimmt auf Betriebsgröße, Unternehmensstruktur und spezifische Risikofaktoren. Gleichzeitig werden verbindliche Mindeststandards eingeführt, wie den Einsatz von Industriestaubsaugern in Innen- und Außenbereichen, bruchsichere Verpackungen und geeignete Abfallbehälter. Weitere Maßnahmen, etwa der Einbau von Filtersystemen oder Schutzvorrichtungen, sind nur dann verpflichtend, wenn sie im Rahmen einer risikobasierten Bewertung als erforderlich eingestuft werden. „Unsere Unternehmen haben ein ausgeprägtes Eigeninteresse daran, Kunststoffgranulatverluste zu vermeiden - schließlich handelt es sich um ihr wertvolles Produkt. Die neue Verordnung greift hier mit klaren Leitplanken ein und lässt zugleich genügend Spielraum, um nachhaltig und wirtschaftlich zu handeln", erläutert Anja Siegesmund, geschäftsführende Präsidentin des BDE. Für Unternehmen mit einem Handhabungsvolumen von mehr als 1.000 Tonnen bleibt die Pflicht zur externen Zertifizierung bestehen; für kleinere Betriebe ist alternativ eine Selbsterklärung möglich. Darüber hinaus wird die Anerkennung bestehender Umweltmanagementsysteme ermöglicht, um eine effiziente und bürokratiearme Umsetzung sicherzustellen. Die neue Verordnung schließt in ihrem Anwendungsbereich, wie von Europäischen Parlament gefordert, nun auch Kunststoffstaub, Pulver und Flocken („plastic pellet dust") mit ein. Die Anwendungsfristen der neuen Regelungen betragen 24 Monate, für den Seetransport 36 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung. Anja Siegesmund fasst zusammen: „Aus Sicht des BDE wurde ein tragfähiger und praxisnaher Kompromiss erzielt, der Umweltschutz und wirtschaftliche Machbarkeit gekonnt vereint - insbesondere durch die Anerkennung bereits existierender Umweltmanagementsysteme." Mit der formellen Annahme, Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der Verordnung wird im zweiten oder dritten Quartal 2025 gerechnet, sodass die neuen Anforderungen voraussichtlich ab Mitte 2027 wirksam werden.

Das neue Unternehmensgebäude umfasst 9.000 Quadratmeter - das Vierfache der bisherigen Fläche - und nutzt nur 25 Prozent des neu erworbenen 6 Hektar großen Grundstücks.

Vor diesem Problem stand auch Carsten Zier, Geschäftsführer der Udo Zier GmbH, einem Verpackungsspezialisten. Er stieß auf einige überdimensionierte und fast doppelt so teure Lösungen, bis er Kontakt zu Erdwich. Er investierte in den Karton-Zerkleinerer EKZ. Seit die Maschine im Einsatz ist, profitiert Zier von deutlich weniger Störungen an der Kanalballenpresse.
Die BDSV-Fachgruppe Autorückmontage (FAR) hat für die BDSV und den VDM einen neuen, gemeinsamen Leitfaden zur fachgerechten Verwertung von Altfahrzeugen erarbeitet. Ziel ist es, Betrieben eine praxisnahe Unterstützung insbesondere bei der Demontage von Elektrofahrzeugen zu bieten und gleichzeitig einen gemeinsamen Standard in der Branche zu etablieren.

Damit Gummi-Metall-Verbunde wie die Ketten von Raupenfahrzeugen nachhaltig wiederverwertet werden können, müssen die Materialien sauber voneinander gelöst werden. Ein Forschungsteam vom Labor für Werkstoffe der TH Köln hat gemeinsam mit der Guma-Tech GmbH ein thermisches Trennverfahren entwickelt.

Die neue Generation der X-Tract setzt auf Röntgentransmissions-Technologie (XRT), um selbst unter schwierigsten Bedingungen zuverlässig Fremdstoffe wie Metalle, Inertstoffe, schwere Kunststoffe und Glas aus Altholzfraktionen zu entfernen. Dabei nutzt die Maschine Unterschiede in der atomaren Dichte der Materialien. Je nach Materialzustand, Feuchtigkeit und Korngröße verarbeitet der neue X-Tract bis zu 30 Tonnen Holzhackschnitzel pro Stunde.
Adam Shafler, Vice President International Trade and Global Affairs bei ReMA, gab einen Überblick über die aktuelle Zollsituation. Für Deutschland und die Europäische Union gilt derzeit ein Importzoll von 20 Prozent auf Aluminium- und Stahlschrott. Kupferschrott ist auf der Ausnahmeliste und bleibt somit zollfrei.

Das Projekt hffr-Up2Cycle zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Kunststoffen zu erhöhen, deren Formulierungen auf Flammschutzmitteln basieren.