Michael Brunn
Chefredakteur

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Hintergrund ist die EU-weite Geltung der europäischen Verpackungsverordnung ab August 2026. Um das Zusammenspiel zwischen europäischem Recht und nationaler Ausgestaltung sicherzustellen, soll das bisherige Verpackungsgesetz durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz abgelöst werden. Bestehende Strukturen der Produktverantwortung und der haushaltsnahen Sammlung bleiben erhalten, werden jedoch an mehreren Stellen erweitert und präzisiert.

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Untersucht wurden recycelte Polyurethan-Produkte aus PU-Schaumdosen im Vergleich zu Produkten auf Basis von Primärrohstoffen. Die Analyse zeigt geringere Umweltwirkungen der Rezyklate insbesondere bei den CO₂-Emissionen, der Versauerung von Ökosystemen sowie beim Verbrauch fossiler Ressourcen.

Insbesondere in elektrischen, mechanischen und Schweißanwendungen wächst der Bedarf an Aluminiumdraht mit Recyclinganteil. Aluminium ist ohne Qualitätsverlust beliebig oft recycelbar. Die Aufbereitung stellt jedoch hohe Anforderungen an Sortierung, Materialtrennung und Prozesssteuerung, da viele Legierungen enge Spezifikationen hinsichtlich Reinheit und chemischer Zusammensetzung erfüllen müssen.

Durch die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) wurde ein grundsätzliches Vernichtungsverbot unverkaufter Bekleidung, Accessoires und Schuhe festgelegt. Aus gutem Grund, denn der Handlungsbedarf ist erheblich. Schätzungen zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt genutzt wurden. Dadurch entstehen rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen pro Jahr.

Anlass ist das vom VKU, Verband kommunaler Unternehmen e.V., beauftragte Rechtsgutachten „Die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland unter Beachtung des besonderen Stellenwerts kommunaler und gemeinnütziger Sammlungsträger". Das von Prof. Dr. Angela Dageförde und Dr. Andrea Vetter im November 2025 erstellte Rechtsgutachten legt nahe, dass bestehende kommunale Sammelstrukturen die Grundlage der künftigen EPR-Umsetzung bilden und die Rolle der Organisationen für Herstellerverantwortung auf das Einsammeln und Weiterleiten von Herstellerbeiträgen beschränkt werden könnte. Dieser Auffassung widerspricht GRS PRO Textil ausdrücklich.

Trotz Einhaltung der Grenzwerte lagen die durchschnittlichen Jahresmittelwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid über denen der Jahre 2023 und 2024. Diese beiden Jahre waren jedoch durch günstige meteorologische Bedingungen gekennzeichnet, sodass die höhere Belastung im Jahr 2025 keine grundlegende Trendänderung darstellt.

Wie Geschäftsführer Werner Steingaß mitteilt, hat das Unternehmen seine Führungsstruktur zum 1. Januar 2026 erweitert, um die zukünftige Unternehmensentwicklung gezielt voranzutreiben.

Ziel ist die Entwicklung eines durchgängigen Ansatzes für Sammlung, Aufbereitung und Recycling von Kunststoffabfällen mit Schwerpunkt auf Polyolefinen.

In der Praxis bestehen dabei weiterhin erhebliche Defizite. 45 Prozent der befragten Führungskräfte geben an, nur begrenztes Vertrauen in die Genauigkeit ihrer Scope-3-Emissionsdaten zu haben.