bvse: EU-Vernichtungsverbot für Textilien löchrig wie Schweizer Käse
Durch die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) wurde ein grundsätzliches Vernichtungsverbot unverkaufter Bekleidung, Accessoires und Schuhe festgelegt. Aus gutem Grund, denn der Handlungsbedarf ist erheblich. Schätzungen zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt genutzt wurden. Dadurch entstehen rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen pro Jahr.