Michael Brunn
Chefredakteur

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Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Vorgaben und technischer Entwicklungen betonten die veranstaltenden Verbände, dass verlässliche, marktorientierte gesetzliche Leitplanken entscheidend sind, um Fortschritte in Recycling und Ressourceneffizienz langfristig abzusichern. Die Wirtschaft dürfe außerdem nicht mit zusätzlichen Kosten durch den Aufbau neuer Institutionen belastet werden. Dies müsse sich auch im neuen Verpackungs-Durchführungsgesetz klar widerspiegeln.
Um diese Stärke für Wertschöpfung und Produktion im Land gezielt zu nutzen, braucht es jetzt jedoch entschlossenes politisches Handeln.

Die im Entwurf vorgesehene Errichtung einer zusätzlichen Organisation für Verpackungsreduzierung mit jährlichen Kosten von rund 90 Millionen Euro sowie die geplante 70-Prozent-Mehrwegquote gehen deutlich über die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) hinaus, die lediglich eine zehnprozentige Mehrwegpflicht bis 2030 vorsieht. Dies würde etablierte Recyclingstrukturen sowie die Investitionssicherheit in der Branche unnötig gefährden, die Verpackung weiter verteuern und zu einem erhöhten Bürokratieaufwand führen.

Im Rahmen des zweiten Stakeholder-Dialogs „Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien - Nationale Umsetzung und Umweltziele" kamen gestern in Berlin Vertreter und Vertreterinnen aus Industrie, Handel, NGOs, PROs, Entsorgungswirtschaft, Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um über konkrete Anforderungen und Lösungswege für eine erfolgreiche Umsetzung der künftigen Herstellerverantwortung im Bereich Textil zu diskutieren.

Dass dieses Ziel weiterhin erreicht werden kann, zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA). Die kurzfristigen Klimaschutzziele bis 2030 müssen weiterhin konsequent verfolgt werden. Bis 2040 braucht es fortwährend eine ambitionierte Klimaschutzpolitik, die bereits in einen robusten Korridor hin zur Treibhausgasneutralität einschwenkt. Nach Einschätzung des UBA ist eine Emissionsminderung von über 90 Prozent gegenüber 1990, also über die Vorgaben des bisherigen Bundes-Klimaschutzgesetzes hinaus, möglich.

Bisher ließen sich CO₂-Emissionen in einem Gebiet nur mithilfe von Emissionsinventaren berechnen. In der Stadt Zürich konnten sie nun verlässlich gemessen werden. Im Rahmen des europaweiten Forschungsprojekts „ICOS Cities" kamen Empa-Forschende mit einer neuen Messmethode den bisher berechneten Werten erstaunlich nahe.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Januar 2025 bestätigt, dass Kommunen Verpackungssteuern erheben dürfen, um Einwegverpackungen im Außer-Haus-Verzehr zu reduzieren. Damit besteht eine rechtliche Grundlage für kommunale Steuerungsinstrumente. Die Initiative Verpackungswende reagiert auf kritische Stimmen gegen die Einführung solcher Steuern und stellt hierzu Daten und fachliche Argumente bereit.
Die Kreislaufverbund Mehrweg GmbH ist als gemeinnützige Gesellschaft organisiert. Ziel ist die Entwicklung und Koordination einheitlicher Lösungen für das Management von Mehrwegkreisläufen. Unter einem organisatorischen Dach sollen Einzelhandel, Fachgroßhandel, regionale Unternehmen, Dienstleister und Kommunen zusammengeführt werden.
Der Verband begrüßt, dass der Entwurf zentrale Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 umsetzt, warnt jedoch vor erheblichen Risiken für Funktionsfähigkeit, Kostenstabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa.

Im Prozess werden die Textilballen zunächst geschreddert und gelangen dann mittels pneumatischer Förderung zum Auffasern durch die Rotoplex von Hosokawa Alpine. Im nächsten Schritt trennt ein Sichter die Fasern in zwei Fraktionen: saubere Fasern zur Wiederverwertung und verunreinigte Textilreste, die entsorgt werden können.