VerpackG: Onlinehändler müssen aktiv werden
Registrierungspflichten für To-go- und Onlinehandel, Marktplätze und Fulfillment: Ab 01.07.2022 müssen auch sie ihre Verpackungsarten im Verpackungsregister Lucid angeben. Basis für die neuen Pflichten ist die jüngste Novelle des Verpackungsgesetzes.