Abfallentsorger reicht Musterklage gegen CO₂-Bepreisung ein
Ab Januar 2024 unterliegen Abfälle - wie auch Kraftstoffe im Straßenverkehr oder Erdgas/Heizöl zur Gebäudebeheizung - der CO₂-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).
Ab Januar 2024 unterliegen Abfälle - wie auch Kraftstoffe im Straßenverkehr oder Erdgas/Heizöl zur Gebäudebeheizung - der CO₂-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).