Omnibus-Pakete: Am Ball bleiben bei der nachhaltigen Transformation
Viele Unternehmen dürften die Nachricht aus Brüssel als einen Befreiungsschlag empfunden haben: Die beiden als Omnibus bezeichneten Pakete der EU-Kommission sollen die Berichtspflichten vereinfachen. Dies gilt unter anderem für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und CO2-Ausgleichsmechanismus (CBAM). Diese ähnlich gelagerten und besonders belastenden Gesetze werden insofern geändert, als dass beispielsweise rund 80 Prozent der Unternehmen aus dem Scope der CSRD entnommen und die Zeitleiste der Reportingpflichten nach hinten verschoben wird. Weiterhin werden Schwellenwerte, die Überwachung von Lieferanten und Sanktionen erheblich reduziert. Unklar ist noch, welche Anforderungen zukünftig oder weiterhin seitens Kapitalmarkt kommen; grundsätzlich prüfen Banken immer häufiger Umweltrisiken.