Aufbruch in der Abfallwirtschaft durch neue Bioabfallverordnung?
Das sollte man meinen, wenn ein neues Instrument wie der Kontrollwert in die Abfallwirtschaft einzieht. Die Änderungen der Bioabfallverordnung sollen dazu beitragen, die weitere Verbreitung von Mikroplastik zu reduzieren. Dazu soll der Kontrollwert dienen, der besagt, dass in Abfällen aus der Biotonne vor der biologischen Behandlung nicht mehr als 1 % Kunststoffe zulässig sind. Dafür sind die Anlagenbetreiber verantwortlich. Wird der Kontrollwert überschritten, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen und die Fremdstoffe entfernt werden.