Laut einer Meldung des Bayerischen Landesamtes für Statistik wurden von den 57,7 Millionen Tonnen Abfällen, die 2014 in bayerischen Entsorgungsanlagen eingesetzt wurden, 82,8 Prozent in Abfallbehandlungsanlagen verwertet. 17,2 Prozent wurden verbrannt oder deponiert.
Der Referentenentwurf der zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung hat zwar nach den Feststellungen der BDSV Fortschritte gegenüber dem Arbeitsentwurf vom Juli 2015 erbracht, der Entwurf der neuen Entsorgungsfachbetriebeverordnung weise aber immer noch zu weitgehende behördliche Eingriffsmöglichkeiten auf.
Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vorgelegt. Eines der wichtigsten Ziele der Novellierung ist es, den Kommunen die wirtschaftliche Betätigung zu erleichtern.