Der von Deutschland und vier weiteren europäischen Staaten erarbeitete Vorschlag sieht ein Verbot der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens von PFAS vor. Nach einer Übergangsfrist von 1,5 Jahren sollen die Regelungen in Kraft treten. Für Anwendungen, bei denen ein Ersatz besonders schwierig ist, sind längere Übergangsfristen von 6,5 beziehungsweise 13,5 Jahren vorgesehen. Nach Ablauf dieser Fristen gelten verbindliche Grenzwerte für PFAS in Produkten.
Die DGAW begrüßt die Einführung von Höchstwerten für PFAS-Konzentrationen. Gleichzeitig kritisiert sie die geplante Sonderregelung für rezyklathaltige Produkte. Für Textilien mit Recyclinganteil ist eine Befreiung von den Grenzwerten für 13,5 Jahre vorgesehen. Für rezyklathaltige Kunststoffprodukte, mit Ausnahme von Lebensmittelkontaktmaterialien und Spielzeug, soll zusätzlich eine zehnjährige Ausnahme gelten. Damit würde sich die Befreiung insgesamt auf bis zu 23,5 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erstrecken.
Viele Stoffströme erfüllen bereits künftige Anforderungen
Nach Einschätzung der DGAW zeigt die verfügbare Datenlage, dass zahlreiche für das Recycling relevante Stoffströme die künftig vorgesehenen Grenzwerte bereits heute einhalten können. Im Bereich der Kunststoffverpackungen lassen sich PFAS-Belastungen beispielsweise durch den Einsatz alternativer Additive reduzieren. In vielen Anwendungen stehen entsprechende Lösungen bereits zur Verfügung, während in einzelnen Bereichen noch Ersatzstoffe entwickelt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund hält die DGAW eine zusätzliche Ausnahme für Rezyklate nicht für erforderlich. Stattdessen könne eine solche Regelung die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft langfristig beeinträchtigen.
Befürchtete Folgen für Recycling und Marktakzeptanz
Die DGAW sieht mehrere Risiken. Nach ihrer Einschätzung könnten Rezyklate durch die geplante Sonderregelung zur wesentlichen verbleibenden Quelle von PFAS-Belastungen werden. Dies würde die Kreislaufwirtschaft in eine schwierige Position bringen und ihre Akzeptanz beeinträchtigen.
Darüber hinaus stehe die weitreichende Ausnahme im Widerspruch zur politischen Zielsetzung einer schnellen und konsequenten PFAS-Reduktion. Eine langfristige Befreiung für Recyclingmaterialien könne Zweifel an der Dringlichkeit der geplanten Beschränkungen aufkommen lassen.
Die vorhandenen Daten zu PFAS-Gehalten in Abfällen zeigten zudem keine flächendeckend hohen Belastungen in den für das Recycling relevanten Stoffströmen. Aus Sicht der DGAW rechtfertigt die aktuelle Datenlage daher keine so weitreichende Ausnahmeregelung.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Wahrnehmung von Recyclingprodukten. Vorgesehene Kennzeichnungspflichten für PFAS-belastete Rezyklate in bestimmten Produktgruppen könnten das Vertrauen von Marktteilnehmern und Verbrauchern in Recyclingmaterialien beeinträchtigen.
Vollzug der Regelungen könnte erschwert werden
Besonders kritisch bewertet die DGAW die praktische Umsetzbarkeit der geplanten Ausnahmen. Solange rezyklathaltige Kunststoffe von den Grenzwerten ausgenommen bleiben, könnten Verstöße gegen die PFAS-Regelungen nur schwer nachgewiesen werden.
Bei einer Grenzwertüberschreitung könnte sich ein Hersteller darauf berufen, dass die Belastung aus eingesetzten Rezyklaten stammt. Laboranalysen können die Herkunft der Stoffe aus Primär- oder Recyclingmaterial nicht eindeutig belegen. Behörden müssten daher umfangreiche Nachweise entlang der Lieferkette prüfen. Dies würde den Kontrollaufwand erheblich erhöhen. Insbesondere bei Importwaren sieht die DGAW erhebliche Herausforderungen für einen wirksamen Vollzug.
Forderung nach gleichen Übergangsfristen
Die DGAW spricht sich deshalb gegen eine zusätzliche zehnjährige Sonderregelung für rezyklathaltige Kunststoffe aus. Stattdessen sollten Abfälle für das Recycling und daraus erzeugte Rezyklate denselben Übergangsfristen unterliegen wie industrielle Anwendungen von PFAS.
Nach Auffassung der Organisation würde die Recyclingwirtschaft unter diesen Rahmenbedingungen eigene wirtschaftliche Anreize entwickeln, PFAS-belastete Stoffströme frühzeitig auszusortieren und die Vorgaben konsequent umzusetzen. Dies könne dazu beitragen, strategische Risiken für die Kreislaufwirtschaft zu vermeiden und Recyclingmaterialien als gleichwertige Rohstoffquelle für neue Produkte zu etablieren.
Die DGAW sieht deshalb einheitliche Regelungen für Primär- und Sekundärrohstoffe als Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Kreislaufwirtschaft und eine wirksame PFAS-Reduzierung.







