Bundestag beschließt neues Verpackungsrecht

Der Bundestag hat das neue Verpackungsrecht verabschiedet. Mit dem Gesetz setzt Deutschland die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 um. Das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt.

Bundestag beschließt neues Verpackungsrecht
© KI/ChatGPT

Die neuen Regelungen gelten ab August 2026 und sollen die Kreislaufwirtschaft stärken, Verpackungsabfälle reduzieren und den Einsatz von Rezyklaten fördern.

Zustimmung im Bundestag

Für den Gesetzentwurf in der durch den Umweltausschuss geänderten Fassung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten die Vorlage ab.

Zudem verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zum Gesetz. Diese erhielt die Zustimmung von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD votierte dagegen, während sich Die Linke enthielt.

Höhere Recyclingquoten für Kunststoffe

Das neue Verpackungsrecht setzt die Anforderungen der europäischen Verpackungsverordnung in nationales Recht um. Ein zentrales Ziel besteht darin, Verpackungen recyclingfähiger zu gestalten und den Materialkreislauf zu schließen.

Ab 2028 soll die Recyclingquote für Kunststoffabfälle auf 75 Prozent steigen. Für das Jahr 2030 ist eine Quote von 80 Prozent vorgesehen. Darüber hinaus führen die neuen Regelungen Anforderungen an Rezyklatanteile, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit von Verpackungen ein.

Künftig sollen Verpackungen so gestaltet werden, dass sie sich besser recyceln lassen. Schwer verwertbare Kunststoffe sowie bestimmte problematische Stoffe sollen schrittweise aus Verpackungsanwendungen verdrängt werden. Zudem sieht das Gesetz Vorgaben gegen überdimensionierte Verpackungen sowie neue Kennzeichnungspflichten vor. Diese sollen die Sortierung und Entsorgung erleichtern.

Änderungen im Umweltausschuss

Im parlamentarischen Verfahren passte der Umweltausschuss die vorgesehenen Regelungen zur ökologischen Ausgestaltung der Beteiligungsentgelte an. Ziel der Änderungen ist es, wirtschaftliche Anreize für recyclingfähige und ressourcenschonende Verpackungslösungen zu stärken.

Die beschlossenen Anpassungen sollen Hersteller dazu motivieren, Verpackungen mit besseren Recycling- und Umwelteigenschaften auf den Markt zu bringen.

Fokus auf Rezyklateinsatz

Mit der verabschiedeten Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, die notwendigen Rechtsverordnungen zügig vorzulegen. Diese sollen insbesondere die Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie den Einsatz von Rezyklaten fördern.

Die Regelungen zum verpflichtenden Einsatz von Rezyklaten sollen bereits 2027 wirksam werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die bestehenden europarechtlichen Möglichkeiten nutzen, um den Einsatz von in Deutschland und der Europäischen Union produzierten Rezyklaten stärker zu berücksichtigen.

Weitere Vorgaben auf EU-Ebene gefordert

Die Entschließung enthält zudem Forderungen an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für weitere Maßnahmen einzusetzen. Dazu gehört die Zulassung zusätzlicher Rezyklate, insbesondere für kontaktsensible Anwendungen.

Außerdem soll die Bundesregierung auf die Einführung eines einheitlichen, transparenten und möglichst bürokratiearmen Nachweisverfahrens für Kunststoffrezyklate hinwirken. Einheitliche Vorgaben sollen den Markthochlauf von Sekundärrohstoffen unterstützen und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen.

„Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“

Quelle: Deutscher Bundestag

Sie können nur auf meine Artikelübersicht zugreifen, wenn Sie angemeldet sind.