VKU begrüßt Änderungen am Verpackungsrecht

Der VKU begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen am Verpackungsrecht. Die Anpassungen betreffen insbesondere die künftige Behandlung von Teebeuteln und Kaffeepads im Rahmen der Umsetzung europäischer Vorgaben.

VKU begrüßt Änderungen am Verpackungsrecht
© KI/ChatGPT

Anpassungen für die Biotonne

Hintergrund der Gesetzesänderung ist die europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation). Diese stuft Teebeutel und Kaffeepads als Verpackungen ein. Ohne eine nationale Anpassung hätten diese Produkte künftig über die gelben Sammelsysteme entsorgt werden müssen. Dies hätte Auswirkungen auf die Erfassung von Bioabfällen sowie auf die Verwertung organischer Stoffe gehabt.

Im parlamentarischen Verfahren wurden deshalb Änderungen vorgenommen. Kommunen können Teebeutel und Kaffeepads weiterhin gemeinsam mit Bioabfällen über die Biotonne erfassen. Für den damit verbundenen Aufwand erhalten sie von den dualen Systemen eine pauschale Erstattung von zehn Cent pro Einwohner und Jahr. Bundesweit entspricht dies einem Volumen von rund acht Millionen Euro jährlich.

Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft

Die Regelung soll eine für Bürger*innen nachvollziehbare Abfalltrennung ermöglichen und gleichzeitig bestehende Verwertungswege für Biomasse erhalten. Aus Sicht der kommunalen Entsorgungswirtschaft zeigt die Diskussion um Teebeutel und Kaffeepads zugleich den Anpassungsbedarf bei der praktischen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung.

Mit Blick auf weitere potenziell kompostierbare Verpackungen verweist der VKU auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung. Dies betrifft insbesondere Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen. Für kommunale Entsorgungsbetriebe steht die Qualität des erzeugten Bioabfallkomposts im Vordergrund. Auch dessen Akzeptanz als hochwertiger Dünger soll langfristig gesichert werden.

Umsetzung europäischer Vorgaben

Mit dem Gesetz bereitet der Gesetzgeber die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung in deutsches Recht vor. Ziel ist es, die neuen Vorgaben der Europäischen Union fristgerecht bis zum 12. August 2026 umzusetzen und das bestehende Verpackungsgesetz entsprechend anzupassen.

Quelle: VKU

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