EU verschärft Regeln für recycling-bezogene Werbeaussagen

Die Verwendung „grüner" Werbeaussagen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Mit der Zulässigkeit von Begriffen wie „klimaneutral", „nachhaltig" oder „energieeffizient" auf Produktverpackungen oder in Anzeigen haben sich die Gerichte vielfach beschäftigt, und auch die Europäische Union nimmt „Green Claims" in den Blick. Werbung mit Begrifflichkeiten wie „Recycling", „recycelt" oder „recycelbar" ist Gegenstand rechtlicher Neuregelungen, die Brüssel im Zuge des „Green Deal" umsetzen will. Hersteller stellt dies vor die Aufgabe, ihre Produkte und Materialien wiederverwertbar zu gestalten und bei deren Bewerbung die Grenzen des Werbe- und Wettbewerbsrechts einzuhalten.