Rechtstipp Liegt eine Vorbehandlung zur Verbrennung vor?

Eine Vorbehandlung für die Verbrennung liegt vor, wenn unter einem erhöhten Ausstoß von Emissionen durch eine mechanische Behandlung ein für Energieerzeugungsanlagen geeigneter Brennstoff hergestellt wird und die anschließende energetische Verwertung des vorbehandelten Abfalls typischerweise in einer dafür zugelassenen Feuerungsanlage erfolgt.