Rechtstipp Vorsicht bei radioaktiver Beimischung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 27.11.2025 (Az. 11 C 832/22.T) die Mitwirkungspflichten eines Betreibers einer Abfallverbrennungsanlage beim Fund radioaktiver Beimischungen im Anlieferungsabfall konkretisiert und entsprechende behördliche Vorgaben weitgehend bestätigt.