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RECYCLING magazin 07/2024

Gewerbliche Sammler nehmen eine Ausnahmevorschrift von der Überlassungspflicht für sich in Anspruch.

„Umweltfreundlich", „nachhaltig", „klimaneutral" - in einem Grundsatzurteil vom 27.06.2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen mit solchen unbestimmten umweltbezogenen Aussagen werben dürfen.