Rechtstipp Das Ende der Abfalleigenschaft

Das VG Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 20.03.2023 (Az.: 8 L 1438/22) einem Antragsteller im Eilrechtschutzverfahren recht gegeben, der unter anderem 5.850 Tonnen Betonbruch auf seinem Grundstück lagerte beziehungsweise noch lagern wollte.