Rechtstipp Stahlwerksschlacken nach Tschechien?

Das tschechische Umweltministerium hat jüngst in einem Schreiben mitgeteilt, dass Schlacken aus der Eisen- und Stahlproduktion (kurz: Schlacken) stets als Abfall (also nicht als Nebenprodukt) einzustufen und im Fall ihrer Verbringung nach Tschechien der Gelben Liste der EU-Abfallverbringungsverordnung (VVA) zuzuordnen seien.