Vernichtungsverbot für Textilien: DUH kritisiert Ausnahmeregelungen

Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und Retouren grundsätzlich nicht mehr vernichten. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Schritt, warnt jedoch vor zahlreichen Ausnahmeregelungen, die das Verbot in der Praxis aushöhlen könnten.