Rechtstipp Gewinnabschöpfung
Sowohl das Elektro- und Elektronikgerätegesetz als auch das Batteriegesetz sowie zukünftig auch das Einwegkunststofffondsgesetz sehen vor, dass die jeweils verpflichteten Hersteller die Produkte, die Gegenstand der verschiedenen gesetzlichen Regelungen sind, vor dem Inverkehrbringen bei der jeweils zuständigen Stelle registrieren.