Verbände kritisieren End-of-Waste-Vorschlag

Branchenverbände fordern risikobasierte EU-Kriterien für Recyclingbaustoffe und warnen vor Doppelprüfungen und zusätzlicher Bürokratie.

Verbände kritisieren End-of-Waste-Vorschlag
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Mehrere europäische Branchenverbände haben Stellung zum überarbeiteten Vorschlag der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission für EU-weite End-of-Waste-Kriterien für Recyclingbaustoffe genommen. Sie fordern unter anderem risikobasierte Prüfanforderungen, die Berücksichtigung bestehender nationaler Regelungen und eine Vermeidung regulatorischer Überschneidungen.

Die Gemeinsame Forschungsstelle hatte am 12. Juni 2026 ihren überarbeiteten Vorschlag für EU-weite Kriterien zum Ende der Abfalleigenschaft von Gesteinskörnungen aus Bau- und Abbruchabfällen vorgelegt. Die beteiligten Verbände sehen weiterhin Änderungsbedarf. Nach ihren Angaben machen Bau- und Abbruchabfälle rund 25 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Europa aus. Entsprechend müssten neue Vorgaben so ausgestaltet werden, dass sie Recyclingaktivitäten nicht durch zusätzliche regulatorische Hürden erschweren.

End-of-Waste-Kriterien sollen Recycling erleichtern

Aus Sicht der Verbände sollten die europäischen End-of-Waste-Kriterien vor allem Rechtssicherheit schaffen und administrative Verfahren vereinfachen. Zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten könnten dagegen die Kosten erhöhen und die Wirtschaftlichkeit des Recyclings beeinträchtigen. Dies betreffe insbesondere lokale und regionale Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Der grenzüberschreitende Handel mit Recyclingbaustoffen spiele aufgrund der Transportentfernungen nur eine geringe Rolle.

Die Verbände sprechen sich deshalb gegen Anforderungen aus, die bereits bestehende Verpflichtungen aus dem europäischen Umwelt-, Gesundheits- oder Produktrecht wiederholen. Gleiches gilt für Nachweise zu vorgelagerten Prozessen, die Recyclingunternehmen nicht selbst überprüfen oder kontrollieren können. Zu komplexe Anforderungen könnten nach Einschätzung der Verbände dazu führen, dass weniger Materialien das Ende der Abfalleigenschaft erreichen und mehr verwertbare Stoffe beseitigt werden. Zudem könnten Investitionen in zirkuläre Geschäftsmodelle zurückgehen.

Grenzwerte für die Auslaugung

Ein Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf den Grenzwerten für die Auslaugung. In mehreren Mitgliedstaaten bestehen bereits nationale Regelungen, die regionale Umweltbedingungen, geologische Verhältnisse und Marktbedingungen berücksichtigen. EU-weite End-of-Waste-Kriterien sollten nach Auffassung der Verbände deshalb eine gemeinsame Grundlage bilden, gleichzeitig aber Spielraum für nationale Anforderungen lassen.

Eine Harmonisierung der Auslaugungsgrenzwerte unterstützen die Verbände grundsätzlich, sofern diese wissenschaftlich und risikobasiert erfolgt und mit harmonisierten Normen abgestimmt ist. Sie verweisen dabei auf unterschiedliche geologische und klimatische Bedingungen sowie auf Unterschiede beim Grundwasser und bei bestehenden Umweltschutzregelungen innerhalb Europas.

Bis eine entsprechende Harmonisierung vorliegt, sollen Mitgliedstaaten mit eigenen Regelungen zur Auslaugung diese nach Vorstellung der Verbände für die nationale Verwendung weiter anwenden können. Staaten ohne bestehendes Regelwerk könnten dagegen die vorgeschlagenen europäischen Grenzwerte als Grundlage nutzen.

Prüfungen nach tatsächlichem Risiko

Auch bei der Auswahl der zu untersuchenden Parameter fordern die Verbände einen risikobasierten Ansatz. Stoffe sollten demnach nur berücksichtigt werden, wenn sie relevante Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit haben und zugleich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in Bau- und Abbruchabfällen vorkommen beziehungsweise vorhandene Risiken nicht anderweitig beherrscht werden können. Eine umfangreiche Parameterliste ohne entsprechende Risikobewertung könne dagegen zusätzliche Kosten verursachen.

Zugleich soll eine doppelte Prüfung derselben Eigenschaften vermieden werden. Die Anforderungen an Auslaugungsprüfungen sollten deshalb mit den europäischen Prüfstandards abgestimmt werden, die für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten relevant sind. Als Grundlage für Anforderungen an das Qualitätsmanagement nennen die Verbände harmonisierte Produktnormen und bestehende Verfahren der werkseigenen Produktionskontrolle.

Nutzung mit Abfallstatus soll möglich bleiben

Die Verbände verlangen außerdem Klarheit über den Status von Recyclingbaustoffen, die die künftigen europäischen End-of-Waste-Kriterien nicht erfüllen. Die Kriterien dürften aus ihrer Sicht nicht als einziger zulässiger Weg für die Verwendung solcher Materialien verstanden werden.

In mehreren Mitgliedstaaten kommen Recyclingbaustoffe nach Angaben der Verbände bereits unter nationalen Regelungen zum Einsatz, obwohl sie weiterhin als Abfall eingestuft sind. Diese Möglichkeit soll dort bestehen bleiben, wo die geltenden europäischen und nationalen Vorschriften dies zulassen. Die Verbände verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die europäische Bauproduktenverordnung.

Überschneidungen mit Chemikalienrecht vermeiden

Weiteren Klärungsbedarf sehen die Verbände bei möglichen Überschneidungen mit dem europäischen Chemikalienrecht. Der Vorschlag der Gemeinsamen Forschungsstelle sieht nach Darstellung des Positionspapiers vor, dass die erzeugten Materialien die Anforderungen unter anderem aus der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, der Verordnung über persistente organische Schadstoffe und der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen erfüllen müssen.

Die Verbände fordern auch hier einen risikobasierten Nachweis. Prüfungen sollten sich auf Parameter konzentrieren, die sowohl mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten als auch ein relevantes Risiko darstellen. Regulatorische Doppelungen sollen vermieden werden.

Verbände fordern einfachere EU-Regelung

Zusammenfassend sprechen sich die beteiligten Branchenverbände für EU-weite End-of-Waste-Kriterien aus, die Mindestanforderungen definieren und nationale Systeme berücksichtigen. Prüfparameter sollen sich am tatsächlichen Risiko orientieren. Gleichzeitig sollen Doppelprüfungen und parallele regulatorische Anforderungen vermieden werden.

Darüber hinaus fordern die Verbände klare und mit bestehenden Rechtsvorschriften sowie Normen abgestimmte Begriffe. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollten europäische Vorgaben vor allem jene Bereiche erfassen, in denen eine Regelung auf EU-Ebene gegenüber nationalen Regelungen einen zusätzlichen Nutzen bringt.

Quelle: Dutch Waste Management Association

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