DUH fordert Einhaltung der Getrenntsammlung giftiger Dämmstoffe

Die Verordnung zum Umgang mit giftigen Dämmstoff-Abfällen tritt zum 1. August 2017 in Kraft. Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährlich, die Sicherstellung des Vollzugs sowie den Aufbau eines Recyclingsystems für HBCD-haltige Abfälle.