bvse begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

„Sperrmüll ist kein Restmüll, sondern besteht aus Sekundärrohstoffen wie Stahl- und Metallschrott, Altholz oder auch Kunststoff. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist daher folgerichtig", erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.