UBA weist auf Änderungen durch ElektroG hin
Ab dem 15. August 2018 werden nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Elektro- und Elektronikgerätegesetz umfasst. Damit soll sichergestellt werden, dass mehr Altgeräte im Recycling landen.
Ab dem 15. August 2018 werden nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Elektro- und Elektronikgerätegesetz umfasst. Damit soll sichergestellt werden, dass mehr Altgeräte im Recycling landen.