KrWG: BDSV begrüßt Verzicht auf kommunale Klagemöglichkeiten
Die BDSV begrüßt ausdrücklich, dass im kürzlich vorgelegten Entwurf der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) von der bislang vorgesehenen Klagebefugnis der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Zusammenhang mit dem Anzeigeverfahren gewerblicher Sammlungen Abstand genommen wurde.