Dr. Anno Oexle
okl & partner

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Seit dem 21.5.2026 gelten die Vorschriften der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung.

Seit dem 21.05.2026 gilt die neue Verbringungsverordnung (VVA).

Die Komplexität rechtlicher Regelungen - gerade auch im Bereich des Umweltrechts - und der damit verbundene Erfüllungsaufwand der betroffenen Unternehmen werden gemeinhin als wesentliches Wachstumshemmnis für die Wirtschaft in Deutschland und Europa gesehen.

Die Anforderungen an die grenzüberschreitende Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen der Grünen Liste werden durch die neue Abfallverbringungsverordnung verschärft.

Bekanntlich gelten die Vorschriften der neuen Verbringungsverordnung grundsätzlich ab dem 21.5.2026.

Das Europäische Parlament hat jüngst der geplanten Novelle der Abfallrahmenrichtlinie zugestimmt.

Im Umweltstrafrecht gilt der Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät.

Die Einstufung von Altbatterien und Abfällen aus der Behandlung solcher Batterien stellt die Praxis aktuell vor größere Herausforderungen.

Die Anforderungen an die grenzüberschreitende Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen der Grünen Liste werden durch die neue Abfallverbringungsverordnung verschärft.

Die Europäische Union beabsichtigt, im Zuge der Novelle des Verpackungsrechts äußerst ambitionierte Recyclingquoten für kontaktempfindliche Kunststoffverpackungen, insbesondere solche mit Lebensmittelkontakt, zu etablieren.