Dr. Anno Oexle
okl & partner

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Nach dem Grundsatz der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung müssen öffentliche Auftraggeber in den Vergabeunterlagen die zu erbringenden Leistungen so detailliert wie möglich darstellen.

Der Abfallbegriff ist der Schlüssel zum Abfallrecht.