Klaus Suhm


Der BDE kritisiert eine einseitige Gewichtung einiger Beschlussempfehlungen des Deutschen Bundesrates zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zugunsten der kommunalen Seite.
Abfallerzeuger und Abfallbesitzer benötigen ab dem 01.08.2017 einen Nachweis zur Entsorgung ihrer Abfälle, die der Gewerbeabfallverordnung unterliegen.
Abfallerzeuger, Abfallbesitzer und Abfallentsorger müssen ab dem 01.08.2017 darauf achten, dass bei der Entsorgung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen neue Regelungen gelten.
Abfallentsorger und -besitzer müssen ab dem 01.08.2017 darauf achten, dass bei der Zwischenlagerung zur Transportzusammenstellung die gemischten gewerblichen Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) in zwei getrennten Lagern zu halten sind.
Ab dem 01.08.2017 müssen Abfallerzeuger und -besitzer ihren gemischten gewerblichen Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) einer Vorbehandlungsanlage nach Gewerbeabfallverordnung zuführen.