Michael Brunn
Editor-in-Chief

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Der bvse hat mit Dr.-Ing. Johann Eicher, Baudirektor | Referat Technische Strategien, Ausstattung, Verkehrssicherheit im Straßenbau im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gesprochen. Als öffentlicher Auftraggeber ist das Ministerium sowohl im Hochbau als auch im Straßen- und Tiefbau in besonderer Vorbildfunktion gefragt.
Die Folgen sind für alle sichtbar: Die Zahl der Insolvenzen in der Metallwirtschaft nimmt zu, immer mehr Betriebe sind am Ende ihrer Kraft. Zudem werfen vor allen kleine und mittelständische Unternehmen das Handtuch und sperren den Betrieb zu, um erst gar nicht in Insolvenz zu geraten. Die sich hieraus ergebene Kettenreaktion trifft in den vergangenen Wochen alle Marktteilnehmer.

Sie gibt Investoren Sicherheit, Innovation, stärkt die industrielle Führungsrolle unserer Unternehmen und erhöht die Energieversorgungssicherheit Europas. Erst in dieser Woche zeigte die jüngste Eurobarometer-Umfrage, dass die Bürgerinnen und Bürger den EU-Klimaschutz nachdrücklich unterstützen, was ein solides Mandat darstellt, um den Kurs der EU-Agenda für einen sauberen Übergang beizubehalten. Die EU ist auf gutem Weg, unser Ziel von 55 % für 2030 zu erreichen. Der heutige Vorschlag baut auf dem bestehenden rechtsverbindlichen Ziel der EU auf, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, und sieht einen pragmatischeren und flexibleren Weg vor, um das Ziel im Hinblick auf eine dekarbonisierte europäische Wirtschaft bis 2050 zu erreichen.
„Unser etabliertes System ist nicht nur alternativlos - es ist ein europäisches Vorbild. Ein Zusammenbruch wäre weder ökologisch noch ökonomisch verkraftbar und muss mit allen Mitteln verhindert werden", warnt bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt.

BDE-Präsidentin Anja Siegesmund begrüßt den Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium, drängt aber gleichzeitig auf weiterreichende Maßnahmen zur Entlastung der Entsorgungsbranche: „Es ist gut, dass Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Lachgas in Zukunft verboten werden soll und Verkaufswege generell eingeschränkt werden. Die Bundesregierung sollte sich auch für ein europäisches Verbot stark machen. Nur so wird die illegale Einfuhr von vornherein unterbunden. Neben den erheblichen gesundheitlichen Schäden stellen Lachgaskartuschen ein Problem für die Entsorgungswirtschaft dar. Lachgaskartuschen werden aufgrund der hohen Explosionsgefahr immer öfter zum Risiko für Müllwerker und führen immer wieder zu schweren Schäden an Abfallbehandlungsanlagen." Aus diesen Gründen reicht ein Verbot aus Sicht des BDE allein nicht aus. Siegesmund weiter: „Der Konsum durch junge Erwachsene führt dazu, dass immer mehr Lachgaskartuschen achtlos in der Natur landen, oder unsachgemäß über den Hausmüll, in Straßenpapierkörben oder in nicht vollständig entleerter Form in der Wertstofftonne entsorgt werden. Diese falsche Entsorgung erhöht die Explosionsgefahr in Abfallsammelfahrzeugen, Sortier- und Behandlungsanlagen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie in thermischen Abfallbehandlungsanlagen. Daher spricht sich der BDE für ein hohes Pfand auf Druckgasflaschen ab 200 ml aus. Damit wird dem Verbraucher ein echter Anreiz gegeben, diese Gasflaschen und -kartuschen beim Händler zurückgeben und zu einer fachgerechten Entsorgung beizutragen. Auch die Vorgabe von Entleerungs- und Überdruckventilen an den Flaschen wäre eine mögliche zusätzliche Lösung." Anja Siegesmund sieht klare Parallelen zwischen einem Verbot des Rauschmittels Lachgas und einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten: „Das Beispiel Lachgas zeigt: Wo ein politischer Wille ist, da ist auch ein Weg. Umso unverständlicher ist es, wenn Einweg-E-Zigaretten mit ebenso gesundheitsschädigenden Wirkungen und erheblichen Entsorgungsproblemen bisher nicht mit einem nationalen Verbot belegt sind. Länder wie Frankreich, Belgien und kürzlich Großbritannien haben Verbote umgesetzt und schützen die junge Generation genauso wie die von Bränden geplagte Entsorgungsbranche. Daran muss sich die Bundesregierung ein Beispiel nehmen."
Auch muss das Verbot grenzüberschreitend sein: Hier hat die EU vergangene Woche die Delegierte Verordnung 2025/1222 auf den Weg gebracht, die Lachgas in die Liste der harmonisierten Einstufungen als reproduktionstoxischen Stoff der Kategorie 1B aufnimmt und damit faktisch ein Verbot des Verkaufs an Privatpersonen vorbereitet. Die Verordnung gilt ab dem 01.02.2027.

Der heute beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass Sammelstellen in den Geschäften künftig einheitlich gekennzeichnet werden müssen. So soll es Kund*innen leichter fallen, die Rückgabemöglichkeiten zu erkennen und alltagsnah nutzen können. Zudem werden Kund*innen künftig unmittelbar im Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber informiert, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist. Eine Verbesserung der Information ist zentral, um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen.

Ein Rechtsrahmen mit Substanz, nationale Vorreiter und internationale Schieflagen: Wie Europas neue Gesetzgebung das Kunststoffrecycling stärken - und zugleich gefährden - kann. Auf dem 27. Internationalen Altkunststofftag des bvse diskutierten über 300 Branchenvertreter über die Chancen und Risiken der neuen EU-Verordnungen.
„Brände in unseren Recyclingbetrieben sind keine Ausnahme, sondern leider Alltag.", warnt Gabriele Jüly, Präsidentin des VOEB. Die Ursache liege häufig in falsch entsorgten Lithium-Batterien oder anderen problematischen Stoffen, die nicht in den Restmüll oder die Gelbe Tonne gehören. Der jüngste Vorfall zeige deutlich, wie hoch das Risiko sei - für die Beschäftigten der Betriebe ebenso wie für Infrastruktur und Umwelt.

Lithium ist ein Schlüsselrohstoff des 21. Jahrhunderts und spielt eine entscheidende Rolle bei der Energiewende. Das Leichtmetall ist unverzichtbar für moderne Lithium-Ionen-Batterien, die in Elektroautos, Elektronikgeräten und Energiespeichern verwendet werden.