Lachgas-Verbot: ITAD fordert ergänzendes Pfandsystem
Auch muss das Verbot grenzüberschreitend sein: Hier hat die EU vergangene Woche die Delegierte Verordnung 2025/1222 auf den Weg gebracht, die Lachgas in die Liste der harmonisierten Einstufungen als reproduktionstoxischen Stoff der Kategorie 1B aufnimmt und damit faktisch ein Verbot des Verkaufs an Privatpersonen vorbereitet. Die Verordnung gilt ab dem 01.02.2027.