ITAD: BEHG für Abfallwirtschaft ungeeignet
Der vom Umweltministerium angestrebte CO2-Preis für die Abfallverbrennung nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bleibt auch nach der vorliegenden BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ein für die Abfallwirtschaft völlig ungeeignetes Instrument, um CO2-Emissionen verursachergerecht und nachvollziehbar zuzuordnen und zu bewerten.