Mehr Transparenz bei genehmigten Vorbehandlungsanlagen notwendig

Die Bundesvereinigung Umwelt-Audit e.V. wendet sich seit Dezember 2020 an verschiedene Behörden wie EU-Kommission, das Bundesumweltministerium, Landesumweltministerien sowie Vollzugsbehör- den in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz wegen der fehlenden Überwachung der Gewerbeabfallverordnung.