Stiftung ear: Viele Rücknahmekonzepte für B2B-Hersteller fehlen noch

B2B-Hersteller, die bereits registriert sind, hatten bis zum 30. Juni die Gelegenheit, ein Rücknahmekonzept einzureichen.

Diese Frist ist nun abgelaufen und die stiftung ear prüft den Widerruf der Registrierungen der säumigen Hersteller.

Hersteller professioneller Geräte (B2B-Geräte) müssen im Rahmen ihrer Registrierung beim Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear), ein Konzept zur Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Altgeräte präsentieren, da sie diese Verantwortung nicht mehr auf ihre Kunden übertragen dürfen.

Im Einzelnen müssen B2B-Hersteller folgendes vorlegen bzw. erfüllen:

  • Registrierung, Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept
  • finanzielle und organisatorische Mittel für die Rücknahme
  • zumutbare Rückgabemöglichkeiten für Kunden
  • spezifische gesetzliche Informationspflichten nach §19 ElektroG gegenüber Kunden

Wenn der bestehenden Registrierung in einer B2B-Geräteart bislang kein Rücknahmekonzept beigefügt wurde, muss der Hersteller damit rechnen, dass die stiftung ear kostenpflichtig den Widerruf der Registrierung prüft und diese auch entziehen kann.

Quelle: Lightcycle

Michael Brunn

Michael Brunn

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