ZSVR ist Bundesbehörde im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung
Mit dem am 27. Januar 2023 zugestellten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rechtsfrage der örtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen Verwaltungsakte der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit Sitz in Osnabrück geklärt.