Neue Ersatzbaustoffverordnung fördert Verwertung von mineralischen Massenabfällen

Die ab 1. August 2023 gültige „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke", kurz „Ersatzbaustoffverordnung" (EBV), regelt jetzt erstmals bundesweit, wie Bauabfälle verwertet und im Sinne der Kreislaufwirtschaft ressourcenschonend erneut eingesetzt werden können.