Einwegkunststoffabgabe ohne Auswirkung auf Systembeteiligungspflicht
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte sich am Einwegkunststofffonds DIVID des Umweltbundesamtes beteiligen. Diese neue Verpflichtung ergänzt die bestehende Pflicht zur Beteiligung am dualen System gem. Verpackungsgesetz. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister betont, dass beide Verpflichtungen unabhängig voneinander zu erfüllen sind.