VG Köln: Permanenttragetaschen sind Verpackungen
Das Urteil hat enorme Tragweite für Unternehmen fast aller Branchen, neben dem LEH beispielsweise für Drogerie-, Bau-, Garten-, Mitnahmemöbelmärkte, Tierbedarf oder Spielwaren. Denn es bedeutet: Wer seinen Kund*innen Permanenttragetaschen anbietet, ist vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, das Recycling dieser Verpackungen zu finanzieren. Ein Unternehmen aus dem LEH-Bereich hatte gegen eine Einordnungsentscheidung der ZSVR geklagt. Es vertritt die Auffassung, dass Permanenttragetaschen keine Verpackungen, sondern Produkte sind. Das Unternehmen begründete dies im Verfahren damit, dass Kund*innen die Tragetasche mehrfach und auch zu anderen Zwecken verwenden könnten und es sich somit um eine Allzwecktasche handelt.